| AGB Domainnamen |
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Domainnamen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Inhaber
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung der Dienstleistungen von Solvatrix gemäss dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhandenen Leistungsangebot.
2.1. Solvatrix verwaltet im Umfang der vom Kunden gewählten Dienstleistung dessen Domainname(n) und veranlasst auf Antrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen auf den Kunden, den Transfer bestehender Domainnamen des Kunden zwecks Verwaltung durch Solvatrix sowie die Übertragung eines bereits auf den Kunden registrierten und bei Solvatrix verwalteten Domainnamens auf einen Dritten (Besitzerwechsel). 2.2. Anträge auf Registrierung
Solvatrix überträgt im übrigen einen Domainnamen auch ohne schriftlichen Antrag des Kunden gegen Vorlage eines vollstreckbarer Entscheid eines Gerichtes oder eines zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossenen Vertrages, worin Solvatrix unmittelbar angewiesen wird, den Domainnamen auf den Dritten zu übertragen. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Gerichtsentscheides beizubringen. Solvatrix ist berechtigt, die Übertragung eines Domainnamens vorläufig zu blockieren, wenn Solvatrix hierzu von einem Gericht oder einer Behörde verbindlich angewiesen wird. Vorbehalten bleiben weitere Massnahmen, die durch Gerichte und Behörden angeordnet werden. Solvatrix kann überdies einen Domainnamen blockieren, wenn ein Dritter nachweislich eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Klage gegen den aktuellen Halter auf Löschung/Widerruf oder Übertragung des Domainnamens anhängig gemacht hat. 2.4. Solvatrix ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kunden zur Registrierung, zum Transfer oder zur Übertragung des Domainnamens zu überprüfen. Ein Antrag auf Registrierung, Transfer oder Übertragung eines Domainnamens stellt gegenüber Solvatrix die verbindliche Zusicherung des antragstellenden Kunden dar, dass die Registrierung, der Transfer oder die Übertragung des im Antrag angegebenen Domainnamens rechtmässig erfolgen kann und der Kunde berechtigt ist, den Domainnamen zu registrieren, zu transferieren oder zu übertragen. 2.5. Gegenüber Solvatrix gilt der Kunde als Halter des Domainnamens und der Kunde zeichnet alleine für dessen Verwendung verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber Solvatrix gemäss Ziffer 5.4 vollumfänglich für allfällige Ansprüche Dritter, die in Zusammenhang mit unrechtmässig erfolgten Registrierungen, Transfers oder Übertragungen von Domainnamen in Zusammenhang stehen. Besteht ein konkreter Hinweis oder liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der Kunde nicht zur Registrierung, zur Übertragung oder zum Transfer eines Domainnamens berechtigt ist, behält sich Solvatrix das Recht vor, die Erbringung der entsprechenden Dienstleistung zu verweigern. 2.6. Stellt Solvatrix einen Missbrauch seiner Dienstleistungen oder eine unbefugte Verwendung von Daten und Informationen durch den Kunden fest, ist Solvatrix bis zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes berechtigt, ihre Leistungen ohne weitere vorgängige Mitteilung auszusetzen. 2.8. Hat der Kunde die Dienstleistung noch nicht bezahlt hat Solvatrix das Recht, die Erbringung der entsprechenden Dienstleistung bis zu deren Begleichung zu verweigern. 3. Rechte und Pflichten des Kunden 3.1. Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen Nutzung der Dienstleistung berechtigt und verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten und allfällige Weisungen von Solvatrix zu befolgen. 3.2. Pflicht zu wahrheitsgetreuen Angaben Erweisen sich die Kundendaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer Kontakt) als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kommt der Kunde der Aufforderung von Solvatrix, dies zu korrigieren nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach, oder kann die Identität des Kunden nicht ermittelt werden oder sind Mitteilungen von Solvatrix an den Rechnungskontakt nicht zustellbar, so ist Solvatrix berechtigt, den betreffenden Domainnamen dieses Kunden zu widerrufen und den Vertrag zu kündigen. 3.3. Die dem Kunden von Solvatrix mitgeteilten Passwörter oder anderen Identifikationsparameter sind für die persönliche Verwendung durch den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Für die Verwendung der Passwörter und Identifikationsparameter ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, Mitteilungen von Solvatrix sowie Bearbeitungen von Anträgen umgehend auf deren Richtigkeit zu prüfen. Unterlässt der Kunde diese Überprüfung, verliert er allfällige Haftungs- und sonstige Ansprüche gegenüber Solvatrix im Zusammenhang mit allfälligen Fehlern in den betreffenden Mitteilungen. 3.5. Bei der Registrierung von Länder-Domainnamen sowie von generischen TLD (.com, .net, .org. etc.) hält sich der Kunde an die jeweils für diese geltenden Normen. Dies betrifft insbesondere die für generische TLD geltende Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) der ICANN (einsehbar unter www.icann.org/dndr/udrp/policy.html).
4.1. Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss. 4.2. Solvatrix stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. 4.3. Verletzt der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen, ist Solvatrix zur Erhebung von 8% Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren berechtigt. Solvatrix ist zudem berechtigt, die Dienstleistung gemäss Ziffer. 7.3 zu kündigen. Überdies hat Solvatrix das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 1. Mahnung des Kunden zu sistieren. 4.4. Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartner ist ausgeschlossen.
5.1. Solvatrix steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und fachgerecht erbracht wird. Solvatrix ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen möglichst rund um die Uhr störungs- und unterbruchsfrei zu erbringen. 5.2. Die Haftung von Solvatrix und der von Solvatrix beauftragten Dritten für vertragsverletzendes Verhalten wird für leichte Fahrlässigkeit, für mittel und unmittelbaren Schaden, ausservertraglichen Schaden, Folgeschaden, entgangenen Gewinn, Verdienst- und Produktionsausfall sowie Datenverlust vollumfänglich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen. 5.3. Solvatrix haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund folgender Umstände entstehen: - Schreibfehler des Kunden und Übermittlungsfehler sowie der dadurch entstehenden falschen Registrierungen, Transfers und Übertragungen; - zeitlich verzögerte Registrierungen, Transfers und Übertragungen; - unrechtmässige Registrierung, Transfer oder Übertragung des Domainnamens durch den Kunden (bspw. fehlende Berechtigung des Kunden zum Transfer oder Übertragung des Domainnamens, kennzeichenrechtsverletzende Natur des registrierten Domainnamens etc.).
6.1. Solvatrix und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. 6.2. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich Solvatrix an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Solvatrix speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungsstellung benötigt werden. 6.3. Solvatrix macht den Kunden darauf aufmerksam, dass aus rechtlichen Gründen folgende Daten auf dem Internet (Whois-Dienst) publiziert werden müssen: - Bezeichnung des registrierten Domainnamens; - Name des Kunden (Halter) des Domainnamens; - vollständige Adresse des Halters (inkl. E-Mail-Adresse); - wenn es sich beim Halter des Domainnamens um eine juristische Person, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft handelt, die Namen der mit ihrer Vertretung betrauten natürlichen Personen; - vollständige Adresse des technischen Kontakts (inkl. E-Mail-Adresse); - die Daten der Registrierung des betreffenden Domainnamens und der letzten Änderung dieser Registrierung; - IP-Adresse der aktivierten DNS-Server. 7. Vertragsdauer und Kündigung 7.1. Der Vertrag zwischen Solvatrix und dem Kunden tritt mit der Zustellung der Vertragsunterlagen durch Solvatrix an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mailadresse in Kraft und gilt für die in der Bestellung des Kunden spezifizierte Dauer. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder Telefax mit Sendebestätigung mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsdauer. 7.2. Wird der Vertrag während der Vertragsdauer aufgelöst, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Preise pro rata temporis. Kündigt Solvatrix den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde Solvatrix die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragsauflösung anfallen. 7.3. Solvatrix ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht. In solchen Fällen schuldet der Kunde Solvatrix die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen. 7.4. Solvatrix kann den Vertrag mit dem Kunden zudem kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorschiesst oder entsprechende Sicherstellung leistet. 7.5. Mit der Wirksamkeit der Kündigung der Registrierungs-Dienstleistung wird der Domainname zur Neu-Registrierung freigegeben oder der Kunde kann, wenn sämtliche Dienstleistungen bezahlt sind, den Domainnamen zu einem anderen Registrar transferieren. Für den Transfer des Domainname zu einem anderen ist ausschliesslich der Kunde (Halter) verantwortlich.
8.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, die Dienstleistungen für Solvatrix vermitteln (Partnerprogramme).
9.1. Solvatrix ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von Solvatrix oder der von Solvatrix eingesetzten OpenSource-Software sowohl eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben wie auch einen Einfluss auf die Preisentwicklung ausüben können. 9.2. Solvatrix behält sich ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten des Kunden während der Vertragsdauer kündigt Solvatrix dem Kunden schriftlich mittels E-Mail an. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies Solvatrix innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben oder Faxschreiben mit Sendebestätigung mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
10.1. Vertragsrelevante Mitteilungen, insbesondere die Bekanntgabe von Preisänderungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen per E-Mail an die vom Kunden definierte E-Mail Adresse. 10.2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von Solvatrix an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft. 10.3. Auf den Vertrag ist materielles deutsches Recht anwendbar. 10.4. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von Solvatrix. Solvatrix ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen. Gültig ab 01.01.2008 |

